Tipps und Auswahlkriterien zu mobilen Menüdiensten

Die wichtigsten Infos, Tipps und Auswahlkriterien zu den mobilen Menüdiensten 

Wer an mobile Menüdienste denkt, hat meist im ersten Moment die als Essen auf Rädern bezeichneten und damit jene Angebote für Senioren vor Augen, die ihre warmen Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können.

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Eine echte Hilfe im Alltag können mobile Menüdienste aber auch für diejenigen sein, die vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer Krankheit.

Daneben bieten mittlerweile jedoch auch zahlreiche Restaurants und andere gastronomische Dienstleister einen mobilen Menüservice für diejenigen an, die nicht selbst kochen und auch nicht auswärts essen, sondern sich in den eigenen vier Wänden kulinarisch verwöhnen lassen möchten. Die Angebotspalette dabei ist riesig und erstreckt sich von schlichter, solider Hausmannskost über diätetische Speisen bis hin zu echten Gourmet- und Trendmenüs.

Je nach Anbieter und Kundenwunsch werden die Gerichte tiefgekühlt, zum kurzen Aufwärmen in der Mikrowelle oder warm und direkt servierfertig geliefert. Allerdings kann es sehr deutliche Unterschiede bei der Qualität, dem Service und den Preisen geben, so dass es durchaus sinnvoll ist, die Angebote vor einer Bestellung erst einmal genau unter die Lupe zu nehmen und mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen.

Worauf es dabei aber zu achten gilt, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos, Tipps und Auswahlkriterien rund um den mobilen Menüdienst: 

Die eigenen Wünsche und Bedürfnisse

Bevor sich die Frage stellt, welcher Anbieter der Richtige sein könnte, sollte zunächst einmal geklärt werden, welche Wünsche und Anforderungen der mobile Menüdienst überhaupt erfüllen soll. So muss als erstes entschieden werden, ob die Speisen als Tiefkühlkost, vorbereitet für ein kurzes Aufwärmen oder komplett servierbereit geliefert werden sollen.

Außerdem muss klar sein, ob es sich um eine einmalige oder um gelegentliche Bestellungen handelt oder ob das Essen regelmäßig über einen längeren Zeitraum gebracht werden soll. Wichtig ist zudem, ob die Lieferung jeden Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit oder in einem festgelegten Turnus, beispielsweise einmal pro Woche, erfolgen soll. Ist ein bestimmter Speiseplan gewünscht, muss abgeklärt werden, ob der Anbieter solche Anforderungen realisieren kann.

Zu diesen Anforderungen können ein besonders abwechslungsreicher Menüplan, eine bestimmte Küche, Speisen, die ohne gewisse Zutaten und Inhaltsstoffe zubereitet werden, oder ein Menüplan, der speziell auf die Bedürfnisse bei Erkrankungen wie Diabetes oder einer besonderen Situation wie einer Diät abgestimmt ist, gehören.  

Der Service

Vor allem wenn der Menüdienst häufiger in Anspruch genommen wird, ist es ratsam, darauf zu achten, dass der Menüplan abwechslungsreich gestaltet ist. Im Idealfall sollten sich die Speisen erst alle drei Monate wiederholen. Zudem sollte es möglich sein, Sonderwünsche zu äußern, beispielsweise kleinere Portionen zu bestellen oder die Bestellung um eine Suppe, einen Salat, etwas Obst oder ein Dessert zu erweitern.

Daneben sollte erfragt werden, in welcher Form die Speisen geliefert werden, also ob in Warmhalte- oder Kühlboxen, in Portionsschalen oder auf richtigem Geschirr, welche Gerätschaften notwendig sind, um die Speisen servierfertig zuzubereiten und wie die Rückgabe von eventuell zur Verfügung gestellten Verpackungen und Ähnlichem geregelt ist.

Sehr viele Anbieter bieten übrigens ein kostenfreies oder kostengünstiges Probemenü an und insbesondere wenn eine längerfristige Vertragsbeziehung eingegangen werden soll, ist es auch unbedingt empfehlenswert, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.  

Die Qualität

Im November 2010 wurde der sogenannte Qualitätsstandard für Essen auf Rädern eingeführt, im September 2011 wurde der Standard noch einmal aktualisiert. Erarbeitet wurde der Standard von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Wissenschaft, der Praxis und der Verwaltung.

Im Rahmen des Standards sind grundlegende Richtlinien im Zusammenhang mit der Zubereitung, der Gestaltung des Speiseplans, der Hygiene und den Rahmenbedingungen definiert. Anbieter, die diesem Standard gerecht werden, erhalten ein entsprechendes Zertifikat.

Da der Standard aber vergleichsweise neu ist, befinden sich derzeit noch zahlreiche Anbieter im Zertifizierungsverfahren, so dass es noch etwas dauern kann, bis das Zertifikat zu einem entscheidenden Auswahlkriterium werden kann. 

Die Vertragsbedingungen

In den meisten Fällen verzichten die Anbieter auf großen bürokratischen Aufwand. So sind schriftliche Verträge eher die Ausnahme und in aller Regel ist es problemlos möglich, das Essen für den nächsten Tag abzubestellen oder ein Essen kurzfristig zu ordern. Genauso können meist auch die Lieferungen recht zeitnah gekündigt werden.

Aber selbst wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, entsteht ein Vertragsverhältnis, das für beide Seiten verbindlich ist. Im Hinblick auf die Kündigungsfristen bedeutet das beispielsweise, dass je nachdem, ob wöchentlich oder monatlich bezahlt wird, die gesetzliche, bis zu vierwöchige Kündigungsfrist greift. Das Vertragsverhältnis entsteht außerdem auch bei einem Menü, das nur einmal bei beispielsweise einem Restaurant bestellt wird.

Generell gilt daher, dass der Anbieter die vereinbarten Leistungen erbringen muss. Hält er beispielsweise die vereinbarten Liefertermine nicht ein oder ist das gelieferte Essen verdorben, kann unter Umständen ein Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung gefordert werden. Ähnlich wie im Restaurant gilt dies aber natürlich nicht, wenn das gelieferte Essen dem Besteller schlichtweg nicht schmeckt. 

Die Preise

Die Preise für mobile Menüs können trotz vergleichbarer Speisen sehr unterschiedlich ausfallen. Bei Angeboten im Rahmen von Essen auf Rädern bewegen sich die Preise für ein Menü im Durchschnitt zwischen 4,50 und 7 Euro.

Neben den Kosten für das eigentliche Essen können je nach Anbieter aber zusätzlich noch beispielsweise Anlieferungskosten oder Wochenendzuschläge hinzukommen. Senioren oder Kranke, die zwar auf eine mobile Verpflegung angewiesen wären, diese aber nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, sollten sich an das zuständige Senioren- oder Sozialamt wenden.

In vielen Fällen sind Zuschüsse möglich, die bis zu zwei Dritteln der Kosten abdecken können. Anders sieht es natürlich aus, wenn sich jemand ein Gourmetmenü nach Hause liefern lassen möchte. Auch hier lohnt sich jedoch ein Preisvergleich, vor allem wenn es um den Festtagsbraten an einem besonderen Tag geht.

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