Änderungen 2024 im Bereich Lebensmittel

Änderungen 2024 im Bereich Lebensmittel – Jedes neue Jahr bringt immer auch neue Gesetze, Richtlinien und Neuerungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Änderungen 2024 im Bereich Lebensmittel zusammengefasst!

Änderungen 2024 im Bereich Lebensmittel

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In der Gastronomie werden wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig

Zum 1. Juli 2020 hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf den Verzehr von Speisen in der Gastronomie wegen der Corona-Pandemie auf sieben Prozent gesenkt. Die Steuersenkung war zeitlich befristet und wurde mehrfach verlängert.

Schon im September 2023 hatte ein dauerhaft ermäßigter Mehrwertsteuersatz im Bundestag keine Mehrheit bekommen.

Die letzte Verlängerung lief mit Jahresende 2023 aus. Seit dem 1. Januar 2024 werden auf Speisen in Restaurants deshalb wieder die regulären 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Auch unverpacktes Fleisch muss gekennzeichnet sein

Auf unverarbeitetem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch muss bereits seit April 2015 auf der Verpackung angegeben sein, in welchem Land die Aufzucht und in welchem Land die Schlachtung erfolgte. Diese Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus dem EU-Recht.

Seit dem 1. Februar 2024 ist die Herkunftskennzeichnung auch bei unverarbeitetem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel Pflicht, das nicht verpackt verkauft wird. Das betrifft zum Beispiel Metzgereien und Bedientheken in Supermärkten.

Wie auch bei anderer loser Ware üblich, müssen die Angaben zur Herkunft des Fleisches auf einem Schild, durch einen Aushang oder in einer anderen, schriftlichen oder elektronischen Form gut sichtbar zur Verfügung stehen.

Dadurch erhalten Verbraucher nun auch bei unverpacktem Fleisch Informationen zum Aufzucht- und Schlachtland und können auf dieser Basis entscheiden, ob sie die Ware kaufen möchten.

Für Trinkwasser gelten neue Grenzwerte

Das Trinkwasser wird in Deutschland streng kontrolliert und kann deshalb auch ohne Bedenken getrunken werden. Seit Juni 2023 gelten aber neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers.

Aus diesem Grund wurde die Trinkwasserverordnung aktualisiert. Dabei wurden einige Grenzwerte verschärft und einige Werte neu eingeführt.

So gibt es seit dem 12. Januar 2024 zum Beispiel einen Grenzwert für Bisphenol A. In den kommenden Jahren werden weitere neue Grenzwerte folgen, darunter für Microcystin-LR sowie für per- und polyfluorierte Alkydsubstanzen (PFAS). Ab 2028 ist außerdem geplant, die schon vorhandenen Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom noch weiter heruntersetzen.

Der aktuelle Grenzwert für Blei liegt bei zehn Mikrogramm pro Liter. Wasser, das durch Bleirohre fließt, überschreitet diesen Grenzwert aber in aller Regel. In Deutschland gibt es zwar kaum noch Wasserleitungen aus Blei.

Doch die wenigen Rohre, die noch vorhanden sind, müssen bis spätestens zum 12. Januar 2026 ausgetauscht sein oder stillgelegt werden. Denn das Schwermetall kann die Gesundheit auch in sehr geringen Mengen gefährden.

Es ändert sich also nichts daran, dass Leitungswasser zu den am strengsten regulierten Lebensmitteln in Deutschland zählt und folglich flächendeckend in einer sehr guten Qualität verfügbar ist.

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Bei Schweinefleisch aus Deutschland wird die Tierhaltungskennzeichnung verpflichtend

Das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist bereits am 24. August 2023 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass bei frischem, unverarbeitetem Schweinefleisch aus Deutschland die Form der Tierhaltung angegeben sein muss.

Die Regelung betrifft Schweinefleisch, das gekühlt oder gefroren und verpackt oder lose in Metzgereien, im Lebensmittelhandel, in Online-Shops und in anderen Verkaufsstellen angeboten wird.

Bis die Angabe zu finden sein wird, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Denn das Gesetz beinhaltet lange Übergangsfristen. So müssen sich die Schweinemastbetriebe erst zum 1. August 2024 bei der zuständigen Behörde gemeldet und die Registrierung veranlasst haben. Und Schweinefleisch ohne Tierhaltungskennzeichnung darf noch bis Ende Juli 2025 verkauft werden.

Die staatliche Kennzeichnung unterscheidet fünf Formen der Tierhaltung voneinander:

  • Stall: Die Haltung entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

  • Stall+Platz: Die Schweine haben 12,5 Prozent mehr Platz im Stall. Außerdem sind die Ställe strukturiert und die Tiere bekommen zusätzlich Raufutter.

  • Frischluftstall: Die Schweine haben 45 Prozent mehr Platz im Stall und Kontakt zum Außenklima.

  • Auslauf/Weide: Die Tiere haben doppelt soviel Platz, wie vom Gesetz gefordert. Außerdem steht ihnen ganztägig ein Auslauf im Freien zur Verfügung. Alternativ ist auch zulässig, die Tiere dauerhaft im Freiland zu halten. Diese Tierhaltungsform bezieht sich nur auf Fleisch aus konventioneller Schweinemast.

  • Bio: Die Schweinehaltung erfüllt die Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das Platzangebot ist ungefähr so groß wie in der Stufe „Auslauf/Weide“. Zusätzlich dazu werden die Tiere aber zum Beispiel mit Öko-Futter gefüttert. Im Unterschied zu den vier anderen Haltungsformen gibt es außerdem gesonderte Regelungen für die Haltung der Ferkel. Die Produkte erhalten eine Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo.

Für die Angabe der Tierhaltungsform zählt die Mastphase der Schweine. Diese beginnt ungefähr in der zehnten Lebenswoche und endet mit der Schlachtung.

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Hier schreiben Tina Fachinger, - Ernährungsberaterin, Dietmar Beinbach, - Koch und Geschäftsinhaber mehrerer Restaurants, Youtuberin & Hobbyköchin Sevilart, sowie Christian Gülcan, 10 Jahre Erfahrung im Lebensmittel-Großhandel und der Belieferung an jegliche Gastronomie, Betreiber und Redakteur dieser Webseite. Wir möchten Wissenswertes zu Nahrungsmitteln, Ernährung, Backen und Kochen vermitteln. Tipps für Hobbyköche und Gastronomie Tipps, Anleitungen, Rezepte und Ratgeber geben. Videos dreht unsere gute Fee Sevil.

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