Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln

Welche Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln stehen dürfen und welche nicht 

Im Alltag ist es oft nicht möglich, sich wirklich immer und ausnahmslos gesund und abwechslungsreich zu ernähren. Lebensmittel, die eine Extraportion Gesundheit versprechen, kommen da natürlich wie gerufen.

Anzeige

Statistiken zufolge greift fast jeder Zweite regelmäßig zu Nahrungsmitteln, von denen er sich einen gesundheitlichen Zusatznutzen verspricht, und rund zwei Drittel nehmen bei solchen Produkten auch höhere Preise in Kauf.

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, dass die Hersteller mit verschiedensten Versprechen auf den Verpackungen und in der Werbung reagiert haben. Fraglich war allerdings, ob die gesundheitsbezogenen Aussagen wissenschaftlich auch tatsächlich belegbar sind. Aus diesem Grund hat die EU 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 beschlossen und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, mit der Überprüfung der Werbeaussagen beauftragt.

Daraufhin haben die Hersteller rund 10.000 Werbeversprechen mit Bezug auf die Gesundheit eingereicht. Die Anzahl dieser sogenannten Health Claims konnte wegen inhaltlicher Übereinstimmungen zuerst auf gut 4.000 Werbeaussagen gekürzt werden.

Von den restlichen Werbeversprechen wiederum wurden etwa 1.600 abgelehnt und diese Health Claims dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nicht mehr auf Verpackungen stehen oder in der Werbung verwendet werden. Bei gut 2.000 Werbebotschaften ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen. Von den ursprünglich 10.000 eingereichten Health Claims sind aktuell gerade einmal 222 Aussagen übriggeblieben, die als wissenschaftlich belegbar gelten und von der EFSA zugelassen wurden.  

Welche Gesundheitsversprechen auf
Lebensmitteln stehen dürfen und welche nicht:

Der überwiegende Teil der gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, die die EFSA zugelassen hat, bezieht sich auf Vitamine und Mineralstoffe. Wurden diese einem Produkt in bestimmten Mengen zugesetzt, darf der Hersteller beispielsweise damit werben, dass Calcium die Knochen stärkt oder Vitamin C gut für das Immunsystem ist. Zulässig sind solche gesundheitsbezogenen Aussagen dabei bei allen Arten von Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln.

Ebenfalls erlaubt ist, wenn der Hersteller darauf hinweist, dass sich Ballaststoffe aus Roggen positiv auf die Verdauung auswirken, dass Phytosterine den Cholesterinspiegel senken, dass Wasser die Körpertemperatur reguliert oder dass bestimmte Fettsäuren eine positive Wirkung auf den Bluttfettspiegel, die Gehirnfunktionen und die Sehkraft haben.

Verboten hingegen hat die EFSA solche Versprechen, für die kein wissenschaftlicher Nachweis erbracht werden konnte. So darf nun beispielsweise nicht mehr damit geworben werden, dass probiotische Joghurts das Immunsystem stärken oder dass Glucosamin für gesunde Knochen und Gelenke sorgt.  

Wie die Hersteller die Gesundheitsversprechen einsetzen

Auch wenn die EFSA bisher nur 222 Werbeversprechen erlaubt hat, zeigt sich, dass die Hersteller durchaus damit umzugehen wissen. So kann letztlich jedes Produkt damit beworben werden, dass es das Immunsystem stärkt, gut für die Verdauung ist oder die Zellen schützt. Der Hersteller muss dafür nämlich sein Produkt einfach nur mit den entsprechenden Vitaminen, Mineralstoffen oder in der Liste benannten Substanzen anreichern.

Auf diese Weise können dann recht einfach auch Verbote umgangen werden. Bei probiotischen Joghurts beispielsweise ist es nicht mehr erlaubt, mit der Stärkung des Immunsystems zu werben. Bei Produkten, die Vitamin C enthalten, ist dieses Werbeversprechen jedoch zulässig. Möchte ein Hersteller auf das Health Claim nicht verzichten, muss er seinem probiotischen Joghurt also nur Vitamin C zusetzen und schon kann er wieder darauf hinweisen, dass sein Produkt das Immunsystem stärkt.

Einige Hersteller haben die Verordnung aber auch zum Anlass genommen, um ihre bisherige Werbung zu überarbeiten. So versuchen viele, potenzielle Kunden jetzt eher über die emotionale Ebene zu erreichen, etwa indem sie auf schönste Momente hinweisen oder einen gelungenen Start in den Tag versprechen. 

Wo die größten Kritikpunkte liegen

Die Flut an gesundheitsbezogenen Aussagen einzudämmen, war sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem ist vieles nach wie vor nicht regelt. Ein Kritikpunkt ist, dass die EFSA hauptsächlich Werbeversprechen zu Nährstoffen erlaubt hat, bei denen in aller Regel ohnehin schon eine ausreichende Versorgung gegeben ist. Wer sich im Großen und Ganzen gesund und abwechslungsreich ernährt, braucht keine Nahrungsmittel, die zusätzlich angereichert sind.

Ganz im Gegenteil kann der regelmäßige Griff zu solchen Produkten zu einer Überversorgung führen, wobei an Übermaß an künstlichen Vitaminen und Mineralstoffen eher schaden als nützen kann. Als weitere Problematik in diesem Zusammenhang kommt dazu, dass Hersteller oft eine größere Menge an Stoffen zusetzen als auf der Verpackung angegeben, damit die aufgeführte Vitaminmenge auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch enthalten ist.

Der Durchschnittsverbraucher ist jedoch vermutlich kaum in der Lage, abzuschätzen, ob sein Essverhalten zu einer Unter-, einer ausreichenden oder einer Überversorgung mit den einzelnen Nährstoffen führt. Eine echte Hilfestellungen dürften somit auch die zugelassenen Health Claims kaum sein. Dies liegt auch daran, dass die sogenannten Nährwertprofile nicht festgelegt wurden.

Gemäß Verordnung dürfen sich Lebensmittel, die aus ernährungsphysiologischer Sicht ungünstig sind, den positiv besetzten Begriff Gesundheit nicht zunutze machen. Die Nährwertprofile sollen dabei die zulässigen Höchstmengen an Zucker, Salz und Fett definieren und Produkte, die diese Werte übersteigen, dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden.

Diskussionen über die Höchstwerte sind jedoch schon seit längerem, nicht zuletzt durch den Einfluss der Lebensmittelindustrie, auf Eis gelegt. Für die Praxis bedeutet das, dass auch Produkte mit einem hohen Fett-, Salz- oder Zuckeranteil letztlich als gesunde Produkte vermarktet werden können, wenn sie mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind. 

Mehr Tipps, Anleitungen und Ratgeber zur Gastronomie & Küche:

Thema: Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


kochen backen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen