Checkliste: Die wichtigsten Genehmigungen für einen Food Truck

Checkliste: Die wichtigsten Genehmigungen für einen Food Truck

Früher hießen sie Imbissbuden und das Angebot bestand in erster Linie aus Bratwurst oder Grillhähnchen. Heute fahren Food Trucks durch die Lande und überraschen mit leckeren, kreativen und meist frisch zubereiteten Leckereien.

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Doch bis die erste Mahlzeit über die Theke geht, stehen erst einmal zahlreiche Behördengänge und Schulungen auf dem Programm.

Food Trucks sind ein Riesentrend. In immer mehr Städten buhlen die zu Minirestaurants umgebauten und liebevoll ausgestalteten Lieferwägen um die Gunst der hungrigen Kunden. Sie stehen an öffentlichen Plätzen oder auf Firmengeländen und bieten schmackhafte, frische und originelle Alternativen zu Fastfood und Kantinenessen.

Zudem gibt es regelmäßig Events, an denen unzählige Food Trucks zusammenkommen und zum großen Schlemmen einladen. Ähnlich wie ein klassisches Restaurant hat auch ein Food Truck sein besonderes Konzept und seine Spezialität. So bietet der eine Food Truck vielleicht Burger, ein anderer Truck Sandwichs und wieder ein anderer Truck vegane Eintöpfe.

Doch bevor es soweit ist, müssen erst einmal jede Menge Genehmigungen eingeholt werden. Schließlich ist ein Food Truck nicht nur ein Gewerbe, sondern ein gastronomischer Betrieb.

Der folgende Beitrag erklärt, welche Behördengänge auf den künftigen Food Truck-Betreiber zukommen. Und eine Checkliste gibt’s obendrauf:

 

Die notwendigen Genehmigungen für den Food Truck-Betrieb

Das erste und wichtigste Dokument beim Schritt in die Selbstständigkeit ist die Gewerbeanzeige. Denn sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, ist der Gewerbetreibende dazu verpflichtet, sein Gewerbe anzumelden. Dies gilt für alle Selbstständigen, egal ob Gastronom oder nicht.

Das Formular für die Gewerbeanzeige kann der angehende Food Truck-Betreiber meist von der Internetseite der örtlichen Verwaltung runterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Die Anmeldung erfolgt dann beim Gewerbeamt. Dabei muss der Food Truck-Betreiber das Formular vorlegen und sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Nachdem die Daten aufgenommen und die Gebühr bezahlt ist, erhält der Food Truck-Betreiber seinen Gewerbeschein. Gleichzeitig leitet das Gewerbeamt die Anmeldung an andere Stellen weiter. Zu diesen Stellen gehören beispielsweise das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Arbeitsagentur und die Berufsgenossenschaft.

Wenige Tage nach der Gewerbeanmeldung bekommt der Food Truck-Betreiber Post vom Finanzamt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss er ausfüllen und zurückschicken.

Wichtig ist, beim Ausfüllen sorgfältig vorzugehen und realistische Angaben zu machen. Denn von den Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn hängt ab, ob, wann und in welcher Höhe der Food Truck-Betreiber Steuervorauszahlungen leisten muss. Mit der Anmeldung beim Finanzamt erhält der Food Truck-Betreiber außerdem seine Steuernummer.

Die nächste wichtige Anlaufstelle ist das Gesundheitsamt. Hier absolviert der Food Truck-Betreiber zum einen die Lebensmittelhygieneschulung. Zum anderen beantragt er sein Gesundheitszeugnis. Da der Food Truck-Betreiber im Lebensmittelgewerbe tätig ist, muss er außerdem an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist seit 2001 Pflicht und muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Durchgeführt wird die Belehrung vom Gesundheitsamt.

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Eine weitere Schulung, die der Food Truck-Betreiber absolvieren muss, ist die Unterrichtung im Gaststättengewerbe. Hier lernt der Food Truck-Betreiber die Hygieneregeln und den sachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln. Zudem werden ihm die wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht vermittelt. Die Schulung wird von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt. Sie stellt auch den entsprechenden Unterrichtsnachweis aus.

Der weitere Weg führt den Food Truck-Betreiber zur Gewerbeaufsicht, wo er die immissionsrechtliche Genehmigung beantragt. Möchte der Food Truck-Betreiber neben Speisen auch Getränke anbieten, braucht er für Kaffee, Tee und Erfrischungsgetränke keine gesonderte Genehmigung. Möchte er jedoch Bier, Wein und andere alkoholische Getränke verkaufen, muss er bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Ausschankgenehmigung beantragen.

In den USA, dem Heimatland der Foods Trucks, kann sich jeder mit seinem Truck an die Straße stellen, die Verkaufsklappe öffnen und den Verkauf starten. In Deutschland ist das so nicht möglich. Hier braucht der Food Truck-Betreiber die Erlaubnis des Eigentümers bei einem Privatgelände und die Genehmigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf öffentlichem Gelände.

Und damit es zu keinen Schwierigkeiten kommt, sollte sich der Food Truck-Betreiber die Erlaubnis immer schriftlich geben lassen. So hat er einen Nachweis dafür, dass er an diesem Standort auch tatsächlich stehen und verkaufen darf. Zudem sollte sich der Food Truck-Betreiber über die örtlichen Vorschriften informieren. Denn gerade im Bereich der Gastronomie kann es gut sein, dass es vor Ort gewisse Sonderregelungen gibt.

 

Die Vorschriften bei der Beschäftigung von Mitarbeitern

Läuft der Food Truck gut und braucht der Betreiber Unterstützung, wird er zum Arbeitgeber. Ob er nur einen Angestellten hat oder gleich mehrere Mitarbeiter einstellt, spielt dabei keine Rolle. Und auch ob er eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitstelle oder einen Minijob vereinbart, ist unerheblich.

Sobald er eine Person beschäftigt, muss er sein Gewerbe bei der Arbeitsagentur anmelden und eine Betriebsnummer beantragen. Mit dieser achtstelligen Betriebsnummer meldet der Food Truck-Betreiber seine Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen an.

Bei der Einstellung ist wichtig, dass der Food Truck-Betreiber darauf achtet, dass seine neuen Mitarbeiter über ein aktuelles Gesundheitszeugnis verfügen und sowohl die Unterrichtung im Gaststättengewerbe als auch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolviert haben. Ist das nicht der Fall, muss der Food Truck-Betreiber sicherstellen, dass dies nachgeholt wird.

 

Checkliste: Die wichtigsten Genehmigungen für einen Food Truck

 

Dokument zuständige Stelle erledigt
Gewerbeschein für Gastronomen Gewerbeamt
Formular zur steuerlichen Erfassung Finanzamt; wird automatisch zugeschickt
Gesundheitszeugnis Gesundheitsamt
Lebensmittelhygieneschulung Gesundheitsamt
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt
Gesundheitsrechtliche Erlaubnis Ordnungsamt
Unterrichtsnachweis für das Gaststättengewerbe Industrie- und Handelskammer
Immissionsrechtliche Genehmigung Gewerbeaufsicht
Ggf. Ausschankgenehmigung örtliche Verwaltung
Erlaubnis für Standort des Food Trucks Eigentümer des Geländes oder örtliche Verwaltung
Betriebsnummer Arbeitsagentur
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Hier schreiben Tina Fachinger, - Ernährungsberaterin, Dietmar Beinbach, - Koch und Geschäftsinhaber mehrerer Restaurants, Youtuberin & Hobbyköchin Sevilart, sowie Christian Gülcan, 10 Jahre Erfahrung im Lebensmittel-Großhandel und der Belieferung an jegliche Gastronomie, Betreiber und Redakteur dieser Webseite. Wir möchten Wissenswertes zu Nahrungsmitteln, Ernährung, Backen und Kochen vermitteln. Tipps für Hobbyköche und Gastronomie Tipps, Anleitungen, Rezepte und Ratgeber geben. Videos dreht unsere gute Fee Sevil.

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