Die wichtigsten Infos und Tipps zum Lebensmittel-Einkauf online
Zweifelsohne kann das Internet überaus praktisch sein. So sind hier nicht nur die verschiedensten Rezepte für die unterschiedlichsten Speisen zu finden, sondern auch die fürs Kochen benötigten Zutaten können mittlerweile bequem per Mausklick eingekauft werden.
Dies wiederum kann ein großer Pluspunkt sein, wenn der nächste Supermarkt weiter entfernt ist oder die Zeit und die Möglichkeiten fehlen, um selbst im Geschäft oder auf dem Markt einkaufen zu gehen.
Aber auch wer nach ausgefallenen und ungewöhnlichen Zutaten sucht, die nicht überall erhältlich sind, wird im Internet sicher fündig. Damit es aber im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Internetnutzer vor dem Abschicken ihrer Bestellung einige Punkte berücksichtigen.
Hier die wichtigsten Infos und Tipps zum Lebensmittel-Einkauf online in der Übersicht:
Auf die grundlegenden Informationen zum Produkt achten.
Anders als im stationären Handel, wo zahlreiche Vorschriften zur Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln eingehalten werden müssen, sind im virtuellen Supermarkt viele dieser Angaben bislang nicht erforderlich. Enthält ein Produkt Zusatzstoffe, reicht es im Internet aus, wenn der Online-Händler in der Beschreibung darauf hinweist, dass in dem Produkt beispielsweise Farbstoffe, Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel enthalten sind.
Ein konkrete Kennzeichnung der verwendeten Zusatzstoffe hingegen ist nicht notwendig und auch Inhaltsstoffe, die wie Milchzucker, Nüsse oder Sellerie allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen nicht ausdrücklich benannt werden. Ende Oktober 2011 wurde zwar die Verordnung zur Lebensmittelinformation, kurz LIVO, veröffentlicht und nach dieser müssen Online-Händler künftig alle die Informationen zur Verfügung stellen, die auch für Lebensmittel im stationären Handel vorgeschrieben sind.
Ausgenommen hiervon ist lediglich die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums. Allerdings gilt zunächst noch eine Übergangsfrist und die verpflichtende Kennzeichnung tritt erst am 13. Dezember 2014 in Kraft. Genau dies nutzen aber wiederum kunden- und serviceorientierte Online-Händler und sichern sich Wettbewerbsvorteile, indem sie schon jetzt alle die Angaben in die Produktpräsentation aufnehmen, die Kunden bereits aus dem realen Supermarkt kennen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher darauf achten, dass der Online-Händler folgende Informationen zur Verfügung stellt:
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die konkrete Bezeichnung des Lebensmittels
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die Zutatenliste mit Mengenangaben der wichtigsten Zutaten, beispielsweise dem Roggen- und Weizenanteil bei einem Mischbrot, und einer genauen Kennzeichnung von enthaltenen Zusatzstoffen
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Hinweise auf Inhaltsstoffe, die Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen auslösen können
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das Ursprungsland oder den Herkunftsort des Lebensmittels; dies ist vor allem dann wichtig, wenn ein falscher Eindruck entstehen könnte, beispielsweise dass es sich bei dem Lebensmittel um ein Produkt aus einer bestimmten deutschen Region handelt, obwohl das Produkt aus dem Ausland stammt.
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die Nettomenge des Lebensmittels; hier hängt die Angabe allerdings von dem Produkt selbst ab; so kann die Füllmenge beispielsweise in Gramm, Kilo, Milliliter oder Liter angegeben sein, bei Produkten wie Fertigmischungen, Pudding oder Trockenhefe aber auch die Menge an Flüssigkeit oder Mehl, die für die Verarbeitung hinzugefügt werden muss. Bei Lebensmitteln, die in Auffüllflüssigkeiten verkauft werden, muss das Abtropfgewicht benannt sein.
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die Deklaration der Nährwerte, also die jeweiligen Mengen an Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß, Ballaststoffen und Salz, die das Produkt enthält.
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bei Produkten, die mit Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Nährstoffen angereichert sind, die jeweiligen Mengenangaben und die Angabe, wie hoch der jeweils empfohlene Tagesbedarf ist; diese Angabe kann auch als Prozentangabe erfolgen, also zu wie viel Prozent die empfohlene Tageszufuhr des jeweiligen Nährstoffes abgedeckt ist.
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bei Nahrungsergänzungsmitteln und bei Produkten, die Koffein und ähnliche Inhaltsstoffe enthalten, zusätzlich Informationen zu der Dosierung der enthaltenen Stoffe und Warnhinweise für den Fall einer Überdosierung; sofern Alkohol enthalten ist, muss der Alkoholgehalt ab 1,2 Vol. Prozent ausgewiesen sein.
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den Preis für das Produkt in der angebotenen Einheit und den Grundpreis des Produktes
Weitere, teils freiwillige Informationen und die allgemeinen Grundregeln für den Online-Einkauf berücksichtigen.
Ein Mindesthaltbarkeits- oder ein Verbrauchsdatum bei frischer Ware macht im Internet keinen Sinn und aus diesem Grund wird diese Angabe auch nach Inkrafttreten der LIVO nicht erforderlich sein. Trotzdem sollte der Online-Händler seine Kunden darüber informieren, wie die Lebensmittel im Allgemeinen und gekühlte sowie gefrorene Lebensmittel im Speziellen angeliefert werden.
Hilfreich ist außerdem, wenn der Händler darauf hinweist, wie lange die Lebensmittel nach der Lieferung noch haltbar sind. Daneben gelten auch für den Lebensmittel-Einkauf online die allgemeinen Grundregeln, die grundsätzlich für Interneteinkäufe gelten. Ein Zeichen für einen seriösen Online-Händler ist, wenn dieser neben seiner vollständigen Postanschrift auch seine Registrierungsnummer als Händler und die zuständige Kontrollbehörde der Lebensmittelüberwachung angibt.
Anders als bei Online-Apotheken müssen Online-Shops für Lebensmittel diese Angaben nämlich nicht machen. Mit etwas Vorsicht hingegen sind Gütesiegel zu genießen. Hiervon gibt es mittlerweile eine ganze Reihe, aber in aller Regel sind die Zahlungsmodalitäten, das Kleingedruckte und die Datensicherheit die wesentlichen Kriterien bei einer Vergabe.
Insofern sind Gütesiegel zwar eine Orientierungshilfe, sagen über die Qualität der angebotenen Lebensmittel jedoch nichts aus. Bevor die Bestellung abgeschickt wird, sollte sich der Kunde außerdem immer über die Zahlungs- und Lieferbedingungen informieren. Zu den Kosten für den Einkauf kommen in aller Regel noch Versand- oder Lieferkosten hinzu und diese können beispielsweise bei einer Expresslieferung oder einer Lieferung aus dem Ausland ordentlich ins Geld gehen.
Zudem liefern nicht alle Händler auf Rechnung und bei einigen Bezahlvarianten können Zusatzgebühren anfallen. Befindet sich der Händler im Ausland, müssen die Preise übrigens auch in Euro ausgewiesen sein, wenn die Produkte in der Euro-Zone angeboten werden. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass beim Online-Einkauf von frischen Lebensmitteln mit kurzer Haltbarkeit kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht.
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