Das ändert sich 2022 im Zusammenhang mit Lebensmitteln

Das ändert sich 2022 im Zusammenhang mit Lebensmitteln

Männliche Küken werden nicht mehr getötet, bei reduzierten Lebensmitteln mit kurzer Haltbarkeit genügt ein einfaches Preisschild und bei einigen Inhaltsstoffen gibt es neue Grenzwerte: Das neue Jahr bringt ein paar Neuerungen bei der Nahrung mit sich. Wir erklären, was sich 2022 im Zusammenhang mit Lebensmitteln ändert.

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Das ändert sich 2022 im Zusammenhang mit Lebensmitteln

Keine Tötung von männlichen Küken

Männliche Küken von Legehennen legen keine Eier und eignen sich auch nicht für die Fleischproduktion. Allein in Deutschland wurden deshalb bislang jedes Jahr rund 45 Millionen der kleinen Hähne getötet. Damit ist nun Schluss.

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Tötungsverbot im deutschen Tierschutzgesetz verankert. Darin heißt es nun ausdrücklich: „Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten“.

Künftig erfolgt entweder die Geschlechtsbestimmung schon im Brutei und Bruteier mit männlichen Embryonen werden aussortiert. Oder die männlichen Küken schlüpfen und werden als sogenannte Bruderhähne gemästet.

Deutschland ist das erste Land, in dem das Töten von männlichen Küken verboten ist. Für Legebetriebe im Ausland gilt diese Regelung nicht. Importierte Eier dürfen weiterhin in Deutschland verkauft oder in Nudeln, Kuchen und anderen Lebensmitteln verarbeitet werden.

Einfacher Hinweis auf Rabatt wegen kurzer Haltbarkeit

Das Bundesernährungsministerium hat eine „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ auf den Weg gebracht. Sie enthält verschiedene Maßnahmen entlang der gesamten Versorgungskette ab der Landwirtschaft über die Verarbeitung und den Verkauf bis zum Endverbraucher.

Mit einer Neuregelung, die ab Ende Mai 2022 in Kraft tritt, kommt ein weiterer Baustein zu der Strategie dazu. Wenn schnell verderbliche Lebensmittel wie Milch und Molkereiprodukte, Obst, Gemüse oder Fleisch nur noch eine kurze Haltbarkeit haben und reduziert werden, damit sie nicht weggeworfen werden müssen, reicht ein einfacher Rabatthinweis.

Ein Schild oder Aufkleber wie „30 Prozent billiger“ genügt. Der neue, reduzierte Preis muss nicht mehr ausgewiesen werden.

Bislang mussten Händler bei einer Preissenkung auch den neuen Grund- oder Gesamtpreis angeben. Dafür war ein neues Preisschild notwendig.

Diese Pflicht entfällt. Voraussetzung ist aber, dass die Haltbarkeit in Kürze abläuft oder das Lebensmittel bald verderben würde und für den Käufer ersichtlich ist, dass der Preis deswegen gesenkt wurde.

Neue EU-Öko-Verordnung für Bio-Lebensmittel

Zum 1. Januar 2022 ist eine neue EU-Öko-Verordnung in Kraft getreten. Sie enthält Regelungen zur Produktion, Kontrolle, Kennzeichnung und zum Import von Bio-Lebensmitteln nach Europa. Die Absicht hinter der Verordnung ist, den Wettbewerb fairer zu gestalten und mehr Schutz vor einer Irreführung bei Lebensmitteln in Bio-Qualität zu bieten.

Zu den Neuerungen in der Verordnung gehören Änderungen im Kontrollsystem, bei den Vorschriften zum Import von Bio-Produkten und bei den Anforderungen an Erzeuger. Außerdem wurde die Palette von Lebensmitteln, die künftig als Bio-Produkte vermarktet werden dürfen, erweitert.

Demnach können nun auch landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie Salz, Bienenwachs oder Wolle in Bio-Qualität angeboten werden. Weiterhin ausgenommen sind aber wild lebende Tiere. Erzeugnisse aus der Fischerei und der Jagd erfasst die EU-Öko-Verordnung somit nicht.

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Höchstmengen für schädliche pflanzliche Inhaltsstoffe

Für bestimmte Inhaltsstoffe, die in Pflanzen enthalten sind, gelten ab dem 1. Juli 2022 Höchstmengen in Lebensmitteln. Bei den Inhaltsstoffen geht es um die sogenannten Pyrrolizidinalkaloide, kurz PA.

Einige Pflanzen enthalten PA als natürlichen Fraßschutz. Allerdings  können PA beim Menschen Krebs hervorrufen und das Erbgut schädigen. Außerdem sind ihre Abbauprodukte für die Leber giftig.

Pyrrolizidinalkaloide können in Tees, pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln und Kräutern wie Majoran, Liebstöckel, Oregano und Borretsch enthalten sein. Die neuen Grenzwerte gelten EU-weit. Lebensmittel, die zum 1. Juli 2022 schon auf dem Markt sind, dürfen noch bis Jahresende 2023 verkauft werden.

Weniger Blei und Cadmium in Lebensmitteln

Schon im August 2021 hat die EU strengere Grenzwerte für den Bleigehalt in Lebensmitteln wie zum Beispiel Salz, Gewürzen, Babynahrung und Wildpilzen festgelegt. Ab der Weinernte 2022 wird auch der Höchstgehalt für Blei in Weinen nachjustiert. So sinkt er von 0,15 Milligramm auf 0,10 Milligramm pro Kilo Trauben.

Die neuen oder strengeren Höchstwerte für Blei und auch Cadmium in verschiedenen Lebensmitteln sind Bestandteil des europäischen Plans, den Gehalt an karzinogenen Inhaltsstoffen weiter zur reduzieren, um so den Krebs zu bekämpfen.

In diesem Zusammenhang gilt auch das Gebot, Kontaminanten zu minimieren. Kontaminanten sind unerwünschte Stoffe, die Lebensmitteln zwar nicht absichtlich oder gezielt zugesetzt werden, aber zum Beispiel aus der Umwelt oder im Zuge der Produktion hineingelangen.

Beim Schwermetall Blei ist es so, dass es nach aktuellen Stand der Wissenschaft keine Menge gibt, bei deren Aufnahme gesundheitliche Gefahren für den Menschen mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Weil die Bleigehalte in Lebensmitteln deshalb so niedrig wie möglich sein sollten, hat die EU die Grenzwerte strenger festgesetzt.

Für das ebenfalls gesundheitlich bedenkliche Schwermetall Cadmium gelten schon seit August 2021 angepasste Höchstgehalte in beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide und Ölsaaten. Lebensmittel, die vor Inkrafttreten der Verordnung produziert wurden, dürfen zwar noch verkauft werden. Ende Februar 2022 läuft die Übergangsfrist aber aus.

EU-weites Verbot von Titanoxid

Titanoxid ist ein weißer Farbstoff, der verschiedensten Lebensmitteln Farbe oder Glanz verleiht. Allerdings lässt sich bei dem Zusatzstoff mit der Nummer E171 nicht ausschließen, dass er genetisches Zellmaterial verändert. Aus diesem Grund darf Titanoxid künftig in Lebensmitteln nicht mehr verwendet werden.

Die Mitgliedsstaaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Ab Anfang 2022 sollen die Regelungen zum Titanoxid-Verbot in Kraft treten. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten soll der Zusatzstoff dann komplett verboten sein.

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Hier schreiben Tina Fachinger, - Ernährungsberaterin, Dietmar Beinbach, - Koch und Geschäftsinhaber mehrerer Restaurants, Youtuberin & Hobbyköchin Sevilart, sowie Christian Gülcan, 10 Jahre Erfahrung im Lebensmittel-Großhandel und der Belieferung an jegliche Gastronomie, Betreiber und Redakteur dieser Webseite. Wir möchten Wissenswertes zu Nahrungsmitteln, Ernährung, Backen und Kochen vermitteln. Tipps für Hobbyköche und Gastronomie Tipps, Anleitungen, Rezepte und Ratgeber geben. Videos dreht unsere gute Fee Sevil.

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