10 Benimmregeln für das Restaurant

10 Benimmregeln für das Restaurant

Höflich und zuvorkommend, aufmerksam, aber nicht aufdringlich – so sollte ein guter Service sein. Doch was Gäste vom Servicepersonal erwarten, sollten sie selbst ebenfalls beherzigen.

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Restaurantbesuche mit dem Partner, der Familie oder mit Freunden sind eine schöne Sache. Die Gäste können sich zurücklehnen und die Atmosphäre genießen. Das Servicepersonal sorgt dafür, dass es an nichts fehlt, während das Küchenpersonal leckere Köstlichkeiten zaubert.

Andererseits ist die Enttäuschung groß, wenn sich der Service ewig nicht blicken lässt, unfreundlich ist oder andersherum seinen Job zu übereifrig macht und ständig am Tisch steht. Aber nicht nur das Restaurant ist für einen gelungenen Aufenthalt verantwortlich. Auch die Gäste sollten sich vernünftig benehmen und sowohl dem Personal als auch den übrigen Gästen mit Respekt begegnen. Doch wie verhält man sich eigentlich richtig?

Hier sind 10 Benimmregeln fürs Restaurant!:

 

Benimmregel Nr. 1: Zuprosten nur beim ersten Schluck.

Wenn die Gläser zum ersten Mal erhoben werden, spricht nichts dagegen, sich gegenseitig zuzuprosten. Auch gegen ein behutsames Anstoßen mit den Gläsern, begleitet von einem leisen “Prost”, “Cheers” oder “Wohlsein”, ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

Allerdings sollte sich die Lautstärke wirklich in Grenzen halten und das Zuprosten auf die erste Runde beschränkt bleiben. Die Gläser bei jeder Runde klirren zu lassen, wäre den anderen Gästen gegenüber, die vermutlich in Ruhe ihr Essen genießen möchten, sehr unhöflich. Und: Das Zuprosten ist die Aufgabe des Gastgebers. Er ist derjenige, der sein Glas erhebt und der Runde “Zum Wohl” wünscht.

 

Benimmregel Nr. 2: Die Serviette auf den Schoß legen.

Wenn der Tisch nicht schon vorher eingedeckt war, bekommt der Gast spätestens mit dem Besteck auch eine Serviette. Diese kann, je nach Restaurant, aus Papier, Vlies oder Stoff bestehen.

Die Serviette ist dafür da, um sich den Mund abzuwischen und ein Bekleckern der Kleidung zu vermeiden. Sich die Serviette um den Hals zu binden oder wie ein Lätzchen auf die Brust zu legen, ist jedoch keine gute Idee.

Die Serviette in dieser Form zu verwenden, geht bestenfalls bei Kleinkindern und Gästen im weit fortgeschrittenen Alter in Ordnung. Alle anderen sollten sich ihre Serviette auf den Schoß legen.

 

Benimmregel Nr. 3: Brot wird gebrochen, nicht geschnitten.

Bereits in der Bibel steht geschrieben, dass das Brot gebrochen wurde. Und auch heute noch empfehlen die Benimmschulen, das Brot zu brechen und nicht zu schneiden. Dabei wird beim Essen ein mundgerechtes Stück abgebrochen, in den Mund gesteckt und dann erst gekaut. Das Brot wird also nicht abgebissen, sondern tatsächlich nach und nach in kleine Happen gebrochen.

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Benimmregel Nr. 4: “Herr Ober” und “Fräulein” sind out.

Das Servicepersonal wird heutzutage weder mit “Herr Ober” oder “Fräulein” noch mit “Hallo, Bedienung” herbeigerufen. Solche Ausrufe sind antiquiert und kommen beim Servicepersonal sicher auch alles andere als gut an. Möchte der Gast auf sich aufmerksam machen, kann er ein Handzeichen geben oder leise “Entschuldigung” rufen.

 

Benimmregel Nr. 5: Leitungswasser darf bestellt werden.

Wenn der Gast möchte, kann er sich statt Mineralwasser, Softdrink, Bier oder Wein natürlich auch ein Glas Leitungswasser bestellen. Allerdings sollte er nicht davon ausgehen, dass das Leitungswasser gratis ist. Denn wenn im Restaurant Leitungswasser serviert wird, stellt das Restaurant neben dem Wasser auch ein Glas und die Serviceleistung zur Verfügung. Aus diesem Grund darf das Restaurant auch das Glas Leitungswasser berechnen.

 

Benimmregel Nr. 6: Wenn überhaupt, dann höflich nach Nachschlag fragen.

In einigen Restaurants wird zunächst nur eine kleinere Portion angerichtet und serviert. Der Rest wird warmgestellt. Gleichzeitig wird der Gast darauf hingewiesen, dass ein Nachschlag für ihn bereitsteht. Hat der Gast aufgegessen und möchte er gerne noch etwas haben, kann er den Servicemitarbeiter natürlich bitten, ihm den Rest des Gerichts zu bringen.

Ansonsten ist es eher unüblich, nach einem Nachschlag zu fragen. Dennoch kann sich der Gast freundlich erkundigen, ob er noch eine kleine Extraportion bekommen kann. Allerdings wird er diese meist bezahlen müssen.

 

Benimmregel Nr. 7: Das Smartphone gehört nicht auf den Tisch.

Mal eben ein Foto vom Essen schießen, um es in den sozialen Netzwerken zu posten, oder einen Blick auf die Nachrichten werfen: Auch wenn das Smartphone zum ständigen Begleiter im Alltag geworden ist, sollte es beim Restaurantbesuch in der Tasche bleiben.

Solange keine anderen Personen ungefragt auf einem Foto zu sehen sind, ist es grundsätzlich zwar nicht verboten, das Essen zu fotografieren und das Foto zu veröffentlichen. Vor allem in einem chiceren Restaurant ist ein solches Benehmen aber nicht gerne gesehen.

Zudem sollte der Gast sein Essen besser genießen, statt mit seiner Kamera herumzuhantieren. Und: Sich lieber mit seinem Smartphone zu beschäftigen als sich am Gespräch zu beteiligen, ist den anderen Gästen gegenüber äußerst unhöflich.

 

Benimmregel Nr. 8: Bekannte besser aus der Ferne begrüßen.

Sind im Restaurant zufällig Bekannte da, sollten diese aus der Ferne durch ein Lächeln, ein Zunicken oder einen Handgruß begrüßt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Gast am Tisch seiner Bekannten vorbeiläuft. Denn zum einen kommt es in einem Restaurant nicht gut an, wenn Gäste vor einem anderen Tisch stehen bleiben, den Gang versperren und womöglich ein lautes Gespräch anfangen.

Und zum anderen könnten sich die Begleitung des Gastes, die Bekannten oder die Verabredung der Bekannten gestört fühlen. Winken die Bekannten den Gast herbei, spricht aber natürlich nichts dagegen, wenn er sich zu ihnen an den Tisch setzt.

 

Benimmregel Nr. 9: Um sich frisch zu machen, ist die Toilette da.

Ausgiebig mit dem Zahnstocher Speisereste aus den Zähnen zu pulen, das Make-up aufzufrischen oder sich laut trompetend die Nase zu putzen, ist am Tisch ein absolutes No-Go. Stattdessen sollte sich der Gast kurz entschuldigen und die Toilette aufsuchen. Dort kann er sich in aller Ruhe frisch machen.

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Benimmregel Nr. 10: Trinkgeld ist üblich, aber keine Pflicht.

War der Gast mit dem Essen und der Serviceleistung zufrieden, kann er das mit einem Trinkgeld zum Ausdruck bringen. Fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags sind in Deutschland ein angemessenes und übliches Trinkgeld. Bezahlt der Gast mit der Bank- oder Kreditkarte, kann er dem Servicemitarbeiter ein kleines Trinkgeld in bar zukommen lassen.

Andererseits ist das Trinkgeld hierzulande immer freiwillig. Der Gast muss also kein Trinkgeld geben. Und er muss auch nicht erklären, warum er kein Trinkgeld gibt.

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Hier schreiben Tina Fachinger, - Ernährungsberaterin, Dietmar Beinbach, - Koch und Geschäftsinhaber mehrerer Restaurants, Youtuberin & Hobbyköchin Sevilart, sowie Christian Gülcan, 10 Jahre Erfahrung im Lebensmittel-Großhandel und der Belieferung an jegliche Gastronomie, Betreiber und Redakteur dieser Webseite. Wir möchten Wissenswertes zu Nahrungsmitteln, Ernährung, Backen und Kochen vermitteln. Tipps für Hobbyköche und Gastronomie Tipps, Anleitungen, Rezepte und Ratgeber geben. Videos dreht unsere gute Fee Sevil.

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