Was sich in Sachen Lebensmittel (und Kennzeichnung) 2015 ändert

Was sich in Sachen Lebensmittel (und Kennzeichnung) 2015 ändert

Egal ob im Restaurant oder in der heimischen Küche: Wenn ein leckeres Essen auf den Tisch kommen soll, braucht es dafür zunächst Zutaten. Diese werden mal auf dem Wochenmarkt, mal beim Fachhändler, mal im Supermarkt, mal im Großhandel und mal beim Bauern vor Ort eingekauft.

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Anders als der Laie oder der Hobby-Koch kann der Profi zwar oft allein schon am Aussehen beurteilen, wie gut die Qualität eines Nahrungsmittels ist. Doch viele möchten wissen, woher ihre Zutaten kommen und welche Inhaltstoffe sie haben. Dafür sorgen Kennzeichnungen, die je nach Produkt verschiedene Angaben umfassen. Bei den Kennzeichnungen wiederum bringt das Jahr 2015 ein paar Neuerungen mit sich.

Die folgende Übersicht erklärt, was sich 2015 in Sachen Lebensmittel ändert:

Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln

Es gibt 14 Stoffe, die am häufigsten zu allergischen Reaktionen führen. Diese 14 Stoffe müssen in Zukunft nicht nur in der Zutatenliste von verpackten Lebensmitteln aufgeführt sein, sondern gut lesbar und sichtbar hervorgehoben genannt werden. Diese Vorgabe gilt schon seit Mitte Dezember 2014 und mit Jahresbeginn 2015 sollten die ersten Produkte mit Etiketten nach den neuen Kennzeichnungsregeln in den Supermarktregalen ankommen.

Für lose, nicht verpackte Waren ist die Allergenkennzeichnung ebenfalls Pflicht. Beim Bäcker, am Stand auf dem Wochenmarkt oder in Betriebskantine muss bei den angebotenen Lebensmitteln also ebenfalls auf enthaltene Allergene hingewiesen werden. Allerdings muss etwa der Bäcker nicht neben jedem einzelnen Produkt Hinweisschildchen anbringen. Stattdessen reicht es aus, wenn er mündlich oder auf Nachfrage über Allergie auslösende Inhaltsstoffe informiert.

Was die Lebensmittelkennzeichnung angeht, gibt es noch ein paar weitere Änderungen. So muss bei den sogenannten Lebensmittelimitaten wie Analogkäse oder Klebefleisch in der Nähe des Produktnamens angegeben sein, welcher Ersatzstoff verwendet wurde. Enthält ein Lebensmittel technisch hergestellte Nanomaterialien als Zutaten, muss darauf mit dem Hinweis „Nano“ aufmerksam gemacht werden.

Energy Drinks wiederum werden künftig mit neuen Warnhinweisen gekennzeichnet. Fleisch, Fleischerzeugnisse und unverarbeitete Fischprodukte aus der Tiefkühltheke müssen das Einfrierdatum tragen. Wurde das Lebensmittel mehrere Male eingefroren, muss auf der Verpackung das Datum, an dem das Produkt erstmals eingefroren wurde, stehen.

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Angabe des Fanggeräts bei Fischereierzeugnissen

Schon seit Mitte Dezember 2014 muss gemäß EU-Verordnung angegeben werden, welches Gerät beim Fischfang zum Einsatz kam. Dabei werden die Fanggeräte in sieben Kategorien eingeteilt, nämlich

· Wadennetze,
· Schleppnetze,
· Kiemennetze und ähnliche Netze,
· Umschließungs- und Hebenetze,
· Haken und Langleinen,
· Dredgen sowie
· Reusen und Fallen.

Fischerzeugnisse, die vor dem 13. Dezember 2014 verpackt wurden und noch keine Infos zum Fanggerät auf der Verpackung haben, dürfen noch abverkauft werden. Dabei gilt die Verordnung gilt nicht nur für verpackte, sondern auch für lose angebotene Fischereierzeugnisse. Hier kann der Fischverkäufer die Angaben zum Fanggerät beispielsweise auf einem Poster oder einem Infoplakat zur Verfügung stellen.

Mindestangaben bei abgepacktem Fleisch

Bei abgepacktem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss künftig auf dem Etikett stehen, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Die EU-Verordnung, die sowohl für frisches als auch für tiefgekühltes Fleisch gilt, tritt zum 1. April 2015 in Kraft.

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Hat ein Tier sein gesamtes Leben von der Geburt über die Aufzucht bis hin zur Schlachtung in nur einem Land verbracht, reicht es aus, wenn sich auf dem Etikett die Angabe “Ursprung: Land XY” findet. Wichtig zu wissen ist, dass tatsächlich nur das Wort “Ursprung” verbindliche Informationen dazu liefert, wo ein Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde.

Steht auf dem Etikett hingegen ein Hinweis wie “Aufgezogen in …”, bedeutet das nicht, dass das Tier sein ganzes Leben in dem genannten Land verbracht statt. Stattdessen heißt der Hinweis, dass das Tier einen gewissen Zeitraum vor der Schlachtung dort gelebt hat. Dieser Zeitraum kann länger oder kürzer gewesen sein. Für Hackfleisch gelten vereinfachte Regeln.

Hier ist die Verordnung erfüllt, wenn auf dem Etikett eine Kennzeichnung wie “aufgezogen und geschlachtet in der EU” steht.Die EU-Verordnung bezieht sich allerdings nur auf abgepacktes und nicht verarbeitetes Fleisch. Als verarbeitet gilt Fleisch schon dann, wenn es beispielsweise mit etwas Salz gewürzt wurde. Verarbeitete Fleischwaren müssen nicht mit der Herkunftsangabe gekennzeichnet sein. Gleiches gilt für unverpacktes Fleisch.

Auch hier sind Angaben dazu, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde, nicht erforderlich.

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Keine Kennzeichnung von Gen-Pollen im Honig

Bienen interessieren sich herzlich wenig für die Bestimmungen und Verordnungen, die die EU-Kommission vorgibt. Wenn sie über die Felder und Wiesen fliegen, sammeln sie zusammen mit dem Blütennektar auch Pollen ein.

Darunter wiederum können Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen sein. Ende 2011 beschäftigte dieses Thema den Europäischen Gerichtshof. Da er entscheid, dass Pollen aus lebensmittelrechtlicher Sicht als Zutat zu bewerten sind, musste das Wort “Pollen” folglich in der Zutatenliste des Honigs aufgeführt werden.

Die EU-Kommission war mit dieser Entscheidung aber nicht einverstanden. Deshalb setzte sie durch, dass Pollen wie früher wieder den Status eines natürlichen Bestandteils erhalten. Die Zutat Pollen verschwindet somit wieder vom Etikett. Die EU-Verordnung tritt zum 24. Juni 2015 in Kraft. Auch Gen-Pollen müssen nicht gesondert deklariert werden.

Hintergrund hierfür ist, dass der Honig gemäß EU-Bestimmungen erst dann als gentechnisch verändert deklariert werden müsste, wenn der Anteil an Gen-Pollen mehr als 0,9 Prozent des Honigs ausmachen würde. Der Pollenanteil im Honig liegt aber bei nur 0,1 bis 0,5 Prozent.

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Hier schreiben Tina Fachinger, - Ernährungsberaterin, Dietmar Beinbach, - Koch und Geschäftsinhaber mehrerer Restaurants, Youtuberin & Hobbyköchin Sevilart, sowie Christian Gülcan, 10 Jahre Erfahrung im Lebensmittel-Großhandel und der Belieferung an jegliche Gastronomie, Betreiber und Redakteur dieser Webseite. Wir möchten Wissenswertes zu Nahrungsmitteln, Ernährung, Backen und Kochen vermitteln. Tipps für Hobbyköche und Gastronomie Tipps, Anleitungen, Rezepte und Ratgeber geben. Videos dreht unsere gute Fee Sevil.

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