Deine Rechte als Gast im Restaurant
Erst wartest du eine gefühlte Ewigkeit aufs Essen. Und als es dann endlich serviert wird, sind die Pommes komplett versalzen und das Schnitzel nur noch lauwarm. Auch der lieblos in einer Schüssel angerichtete Salat ist eher welk statt knackig. Bei der Bewirtung musst du nicht alles stillschweigend hinnehmen. Wir erklären deine Rechte als Gast im Restaurant!

Inhalt
- 1 Bin ich an eine Tischreservierung im Restaurant gebunden?
- 2 Was hat es mit der sogenannten No-Show-Gebühr auf sich?
- 3 Sind die Angebote auf der Speisekarte verbindlich?
- 4 Wie lange muss ich auf mein Essen warten?
- 5 Was kann ich tun, wenn das Essen oder der Service schlecht sind?
- 6 Kann ich die Rechnung einfach kürzen?
- 7 Was ist ein Time-Slot?
- 8 Wie lange muss ich auf die Rechnung warten?
- 9 Zahlt tatsächlich der Letzte die Zeche?
- 10 Was ist, wenn meine Jacke gestohlen wird oder ich stürze?
Bin ich an eine Tischreservierung im Restaurant gebunden?
Hast du einen Tisch in einer Gaststätte reserviert, solltest du zum vereinbarten Zeitpunkt auch auftauchen. Theoretisch kann der Gastwirt nämlich Schadensersatz von dir verlangen, wenn du trotz Tischreservierung einfach nicht erscheinst.
In der Praxis passiert das zwar nur sehr selten. Denn vor allem bei einer telefonischen Reservierung kennt der Gastwirt deine Anschrift nicht.
Außerdem wird er den Tisch meist nur eine bestimmte Zeit lang freihalten und dann anderweitig vergeben. Trotzdem ist es nicht fair dem Gastwirt und anderen Gästen gegenüber, eine Tischreservierung nicht wahrzunehmen.
Anders sieht es aber aus, wenn du zwar erscheinst, dann aber nichts konsumierst.
Hast du einen Tisch reserviert und kommst der sogenannten Bestellpflicht nicht nach, kann dich der Gastwirt für den entgangenen Gewinn in die Verantwortung nehmen.
Was hat es mit der sogenannten No-Show-Gebühr auf sich?
Die No-Show-Gebühr bezeichnet ein Entgelt, das der Gastwirt verlangt, wenn ein Gast nicht erscheint, ohne seine Tischreservierung rechtzeitig storniert zu haben.
Bei der Gebühr kann es sich um eine Pauschale oder einen gestaffelten Betrag handeln. Anzutreffen ist die Gebühr vor allem bei Online-Reservierungen in teureren Restaurants mit festen Menüs.
Reservierst du erst einen Tisch und sagst dann nicht rechtzeitig ab, ist das ein Verstoß gegen deine vorvertraglichen Pflichten. Deshalb hat der Gastwirt Anspruch auf Schadensersatz.
Voraussetzung ist aber, dass du vorher klar und unmissverständlich darauf hingewiesen wurdest, dass und wann eine No-Show-Gebühr fällig wird.
Sind die Angebote auf der Speisekarte verbindlich?
Bist du nach der Durchsicht der Speisekarte fündig geworden, solltest du dich nicht zu früh auf das Gericht freuen. Denn die angekündigten Gerichte auf der Speisekarte sind zunächst einmal nur unverbindliche Angebote.
Der Gastwirt muss deinen Wünschen nur dann nachkommen, wenn er die Speisen und Getränke, die du bestellt hast, vorrätig hat.
Wird auf der Karte zum Beispiel ein besonderes Tagesmenü angepriesen und ist dieses inzwischen ausverkauft, musst du das akzeptieren.
Wie lange muss ich auf mein Essen warten?
Natürlich kann es einen Moment dauern, bis deine Bestellung zubereitet ist und serviert wird. Übermäßig lange musst du dich aber nicht gedulden.
Lässt das Essen ewig auf sich warten, kannst du den Preis mindern.
Das Landgericht Karlsruhe hat Restaurantbesuchern zugestanden, die Rechnung um 30 Prozent zu kürzen, nachdem ihr Essen mit über anderthalb Stunden Verspätung auf den Tisch kam (Az. 1 S 196/92, Urteil vom 12. Mai 1993). Eine Wartezeit von etwa einer halben Stunde gilt aber als angemessen.
Was kann ich tun, wenn das Essen oder der Service schlecht sind?
Grundsätzlich gilt, dass die servierten Speisen und Getränke eine gute Qualität und eine einwandfreie Zubereitung aufweisen müssen. Hast du auf deinem Teller verdorbene Lebensmittel wie schimmeligen Käse, verwelkten Salat oder ein Dressing mit ranzigem Öl, solltest du das beanstanden.
Außerdem kannst du reklamieren, wenn eine Speise so normalerweise nicht serviert wird, also beispielsweise eine kalte Hühnerbrühe, komplett versalzener Fisch oder fast rohe Nudeln.
Auch wenn dir etwas serviert wird, was du nicht bestellt hast, kannst du das Essen zurückgehen lassen.
Bekommst du zum Beispiel gekochten Blumenkohl anstelle eines Karottensalates, eine Pilzrahmsoße anstelle der bestellten Bratensoße oder ein blutiges Steak, obwohl du ausdrücklich ein durchgegartes Steak geordert hast, musst du die Speise nicht annehmen.
Auch eine sehr unfreundliche Bedienung musst du nicht stillschweigend akzeptieren.
Was die Portionsgröße angeht, kommt es auf die Gaststätte an. In einem gutbürgerlichen Wirtshaus kann eine extrem kleine Portion eine Preisminderung rechtfertigen, in einem Drei-Sterne-Restaurant eher nicht.

Kann ich die Rechnung einfach kürzen?
Voraussetzung ist zunächst einmal immer, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Wenn das Essen einwandfrei ist und nur deinen Geschmack nicht trifft, ist das zwar schade, aber eben kein Mangel.
Reklamierst du ein mangelhaftes Essen, muss der Gastwirt den Mangel beheben. Ein zu rohes Stück Fleisch muss der Koch also noch einmal nachgaren, einen welken Salat gegen einen frischen austauschen.
Ist das nicht möglich, weil kein frischer Salat mehr da ist, oder verweigert der Gastwirt eine Nachbesserung oder einen Austausch des Gerichts, kannst du den Preis mindern. Ist dir der Appetit vergangen, kannst du das Essen aber auch ohne Bezahlung zurückgeben.
Reklamieren kannst du auch später noch, wenn du den Mangel nicht gleich bemerkt hast. Findest du zum Beispiel einen Glassplitter im Dessert, der sich im unteren Drittel der Schale befindet, kannst du den Rest zurückgeben.
Rein theoretisch kann der Gastwirt dann zwar verlangen, dass du den einwandfreien, schon verzehrten Teil des Gerichts bezahlst. In der Praxis dürfte das aber kaum vorkommen.
Was ist ein Time-Slot?
Ein Time-Slot ist ein bestimmtes Zeitfenster, für das du einen Tisch reservieren kannst. Meist sind das anderthalb oder zwei Stunden.
Vor allem Restaurants, die gut besucht sind, arbeiten mit solchen Zeitbeschränkungen, weil sie dadurch besser planen können.
Zeitliche Begrenzungen sind zulässig, wenn du im Vorfeld darüber informiert wurdest. Denn wenn du weißt, wie viel Zeit du für das Essen hast, kannst du entscheiden, ob du das Restaurant besuchst oder lieber woanders hingehst.
Wenn du kurz vor Ablauf des Zeitfensters noch etwas bestellen willst, solltest du dich bei der Bedienung erkundigen. Gibt es keine weitere Reservierung, sollte es kein Problem sein, länger sitzen zu bleiben.
Ob du den Tisch räumen musst, wenn dein Zeitfenster abgelaufen ist und es eine weitere Reservierung gibt, haben die Gerichte bislang nicht geklärt.
Wie lange muss ich auf die Rechnung warten?
Hast du die Bedienung mehrfach um die Rechnung gebeten, aber es passiert nichts, gehst du am besten an die Theke, um dort zu bezahlen. Das Lokal einfach zu verlassen, ist keine gute Idee.
Denn das wäre eine strafbare Zechprellerei. Ist deine Geduld überstrapaziert, hinterlasse auf dem Tisch wenigstens einen Zettel mit deinem Namen und deiner Anschrift. So kann dir der Gastwirt die Rechnung zuschicken.
Zahlt tatsächlich der Letzte die Zeche?
Jeder Gast schließt einen eigenen Vertrag mit dem Gastwirt ab. Deshalb musst du grundsätzlich auch nur das bezahlen, was du bestellt und verzehrt hast.
Seid ihr mehrere Personen, bleibt es euch überlassen, ob ihr getrennte Rechnungen verlangt oder einer bezahlt und ihr den Betrag später unter euch aufteilt.
Du musst aber nicht befürchten, alle offenen Rechnungen zu bezahlen, bloß weil du das Lokal als Letzter verlässt.
Was ist, wenn meine Jacke gestohlen wird oder ich stürze?
Im Restaurant ist es üblich, die Jacke, den Regenschirm und ähnliche Dinge an der Garderobe zu lassen. Konntest du von deinem Platz aus die Garderobe einsehen, ist der Wirt nicht in der Haftung, wenn deine Sachen gestohlen werden.
War die Garderobe hingegen von deinem Platz aus nicht einsehbar, muss der Gastwirt für den Verlust aufkommen. Daran ändert auch ein Hinweisschild wie „Keine Haftung für die Garderobe“ nichts.
Wenn du im Restaurant stolperst oder ausrutschst, hast du Pech gehabt. Den Gastwirt kannst du dafür in aller Regel nicht verantwortlich machen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es eine besondere Gefahrenstelle gibt.
Auf zum Beispiel eine Schwelle an der Tür, eine schlecht erkennbare Stufe oder einen frisch gewischten und dadurch rutschigen Fußboden muss der Gastwirt hinweisen. Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.
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Thema: Deine Rechte als Gast im Restaurant
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